Der Kreisjugendring Miesbach ist Träger von vier Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände im Landkreis Miesbach.
Im Kreisjugendring (KJR) sind 24 verschiedene Jugendverbände und Jugendgemeinschaften aus dem Landkreis Miesbach zusammengeschlossen. Der Kreisjugendring ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sinn dieses Zusammenschlusses auf Kreisebene ist es, als Arbeitsgemeinschaft die Kräfte zu bündeln. Der Kreisjugendring nimmt daher u.a. die politische Interessenvertretung der angeschlossenen Jugendorganisationen wahr und setzt sich für bestmögliche finanzielle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ein.
Aufgaben:
Auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Landkreis nimmt der Kreisjugendring Miesbach im Rahmen der Vorschriften der § 11-14 KJHG folgende Aufgaben wahr:
- Die Förderung, Beratung und Unterstützung der öffentlich anerkannten freienTräger der Jugendhilfe, insbesondere der im Kreisjugendring Miesbach zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, sowie weiteren Gruppierungen der Jugendarbeit.
- Vergabe von Zuschüssen an Vereine und Verbände
- Betrieb einer Servicestelle für die Jugendarbeit in Landkreis inkl. Geschäftsstelle des Kreisjugendringes
- Die Förderung und Unterstützung der offenenen Jugendarbeit im Landkreis u.a. durch die Tätigkeit der Jugendfreizeitstätten in Miesbach, Holzkirchen, Hausham und im Tegernseer Tal
- Vermittlung und Verleih von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für die Jugendarbeit
- Angebote und Förderung von Maßnahmen zur Ausbildung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit, Jugendbildungsarbeit und Jugendarbeit an Schulen
- Anregung, Förderung und ggf. Durchführung und Ferienfreizeiten
- Anregung, Förderung und ggf. Durchführung von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit und Jugendbegegnung
- Anregung, Förderung und ggf. Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Förderung der Jugendmedienarbeit
- Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden
- Mithilfe bei der Jugendhilfeplanung, insbesondere Teilbereich Jugendarbeit
- Anregung und Unterstützung junger Menschen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement
- Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Bearbeitung und Ausstellung der Jugendleitercard und des Jugendherbergsausweises
- Betreuung / Trägerschaft des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
- Anregung, Förderung und ggf. Durchführung von Jugendveranstaltungen