Wer kann ein FSJ machen?
Für ein FSJ beim Kreisjugendring Miesbach solltest du:
- mindestens 16 Jahre alt sein und noch nicht älter als 26 Jahre
- bereit sein, dich ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung zu engagieren
- im Idealfall Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
Dauer und Ausgestaltung
Das FSJ beginnt in der Regel im September eines Jahres. In dieser Zeit bekommst du:
- ein Taschengeld von mindestens 450 Euro
- vollen Sozialversicherungsschutz (Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc.)
- qualifizierte, pädagogische Anleitung
- 25 Seminartage aufgeteilt in 3-5 Tages Blockseminare
- mindestens 28 Urlaubstage
- Anspruch auf Kindergeld
- unendlich viel Spaß und die Möglichkeit dich auszuprobieren
Die Arbeitszeiten bzw. die Wochenstundenzahl bewegen sich im Rahmen der in der Einrichtung üblichen Vollzeitwochenstundenzahl, also zwischen 35 und 39 Stunden/Woche. Es ist aber auch möglich, das FSJ in Teilzeit (20 Stunden) zu machen, sofern deine Einrichtung damit einverstanden ist.
Obwohl du im FSJ voll in die Arbeit und in das Team mit eingebunden bist, unterscheidet es sich klar von einer Erwerbsarbeit.
So sollst du als Freiwillige/r in erster Linie unterstützende Tätigkeiten verrichten, solltest du dir mehr zutrauen, darfst du je nach deinen eigenen Fähigkeiten und in Absprache mit einen Anleiern auch weitere Arbeiten machen. Du darfst nicht die alleinige Aufsichtspflicht haben, bist also auch nicht haftbar, sondern wirst von den Fachkräften vor Ort angeleitet.
Du kannst selbst – in Absprache mit einer für dich zuständigen anleitenden Fachkraft– entscheiden, was du dir zutraust und deine Aufgaben im Laufe des Jahres steigern. Du sollst neben den Alltagstätigkeiten die Möglichkeit für eigenes Ausprobieren haben und selbst Ideen entwickeln können. Daran wächst nicht nur du, sondern bereicherst auch die Einsatzstellen.