Das FSJ

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein Angebot der außerschulischen Jugendbildung, ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen.

Es erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum verkürzt werden, es müssen jedoch mindestens sechs Monaten absolviert werden. Maximal kann mit einer Verlängerung um weitere sechs Monate auf 18 Monate erweitert werden.

Was bietet das FSJ?
Das freiwillige soziale Jahr bietet auf der einen Seite einen Dienst der jungen Menschen für das Gemeinwohl, und auf der anderen Seite eröffnet es die Möglichkeit, Unterstützung in der eigenen Lebensorientierung und dem Übergang ins Erwachsensein zu bekommen und die gesellschaftlichen Verantwortlichkeiten des Erwachsenwerdens kennenzulernen.

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für den Rahmen des FSJ (und des FÖJ – dem freiwilligen ökologischen Jahr) als förderwürdiger Jugendfreiwilligendienst ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres

Hier wird unter anderem geregelt, dass der FSJ Freiwillige Taschengeld bekommen muss oder in welchem Rahmen die Tätigkeiten und die Betreuung ausfallen sollen. Der Paragraph 2 (3) stellt beispielsweise die Grundlage dar, nach derer sich Einsatzstellen und Träger verpflichten, die Entwicklung der sozialen Kompetenzen, die Persönlichkeitsbildung, sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen gemeinsam zu fördern.

Trägerschaft
Der Kreisjugendring Miesbach fungiert bereits seit 2005 als Träger für das FSJ. Mit nur einer Gruppe von meist 20 jungen Erwachsenen stellt der KJR Miesbach einen der kleineren Träger dar. Unsere Einsatzstellen sind deshalb in erster Linie in und um den Landkreis Miesbach verortet, wodurch eine enge Vernetzung möglich ist. Hiervon profitiert eine enge Zusammenarbeit mit Einsatzstellen und Freiwilligen, aber auch die Vernetzung der jungen Freiwilligen untereinander.

Jugendfreiwilligendienste gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements (§1 JFDG). Um für diese Aufgabe bestmöglichst gewappnet zu sein, werden den Freiwilligen in den ersten beiden Seminaren die Inhalte der Jugendleitercard JULEICA  vermittelt. So können sie nach wenigen Monaten als ausgebildete und vom BJR zertifizierte Jugendleiter auch in Zukunft einen fundierten und wertvollen Beitrag in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit leisten.

#freiefahrtfürfreiwillige

Zusammen mit anderen Trägern des FSJ in Bayern engagieren wir uns für die Initiative „Freie Fahrt für alle!“. Die Grundidee ist einfach: Täglich machen sich über 100.000 Freiwillige auf den Weg zum Dienst in ihre Einsatzstellen; sie spenden ihre Zeit und ihr Engagement für unsere Gesellschaft. Freiwillig!

Dieses freiwillige Engagement braucht gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Anerkannt wird dieses Engagement unter anderem nicht mit einem Gehalt, sondern mit einem Taschengeld (maximal 370 €), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige. Sie müssen so günstig wie möglich für sie nutzbar sein! Deshalb fordern wir:

#freiefahrtfuerfreiwillige

Also kostenfreie oder kostengünstige ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen* in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Wichtige Gründe für ein Freiwilligenticket: Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

Gefördert wird das FSJ beim KJR Miesbach vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.